Familienmitgliedern einen eigenen Zugang geben
Ein Ferienhaus gehört meist einer Familie, nicht einer einzelnen Person. Damit Ehepartner, Kinder oder Freunde nicht das Passwort des Eigentümers teilen müssen, kann der Eigentümer ihnen im Portal einen eigenen Zugang geben. Jeder Vorgang trägt dann den Namen dessen, der ihn ausgelöst hat.
Zugang einrichten
- 1Der Eigentümer öffnet im Portal den Bereich „Zugänge“.
- 2Er wählt das Objekt, für das der Zugang gelten soll.
- 3Er trägt Name und E-Mail-Adresse der Person ein.
- 4Er entscheidet, ob die Person auch die Berichte sehen darf.
- 5Die Person erhält eine Einladung per E-Mail und setzt ihr Passwort selbst.
Zwei Stufen: Nutzung oder Nutzung mit Berichten
„Nutzung“ ist die Voreinstellung. Damit sieht die Person den Belegungskalender und kann Zeiträume für die eigene Nutzung beantragen — aber keine Beträge: weder Umsatz noch Abrechnung, weder Auszahlung noch den Verdienst je Nacht.
„Nutzung und Berichte“ gibt zusätzlich den vollen Finanzeinblick. Diese Stufe ist bewusst nicht vorbelegt: Umsatz und Auszahlung sind Geschäftsdaten des Eigentümers. Wer sie freigeben möchte, setzt das Häkchen bewusst — und kann es jederzeit wieder entziehen.
Nutzungswünsche laufen über den Eigentümer
Möchte ein Familienmitglied das Haus selbst nutzen, geht der Wunsch nicht direkt an die Verwaltung, sondern zuerst an den Eigentümer. Er sieht ihn im Portal unter „Sperrungen“ und entscheidet:
- Gibt er frei, geht der Wunsch an die Verwaltung — die endgültig entscheidet.
- Lehnt er ab, ist der Wunsch beendet. Die Verwaltung erfährt davon nichts.
Eine Freigabe sperrt noch keine Nächte. Das Objekt bleibt buchbar, bis die Verwaltung zugestimmt hat — erst dann wird der Zeitraum im Kalender belegt und an die Portale gemeldet.
Zugang wieder entziehen
Über „Entfernen“ endet der Zugang sofort: Die Person sieht das Objekt nicht mehr und kann nichts mehr beantragen. Ihr Login bleibt bestehen, falls sie Zugänge zu weiteren Objekten hat.
Der Eigentümer selbst braucht keine Freigabe — seine eigenen Anträge gehen wie bisher direkt an die Verwaltung.